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01. Anmeldung
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und der SPORT MÜLLER WINTERREISEN Schumpp & Schmutz GbR, vertreten durch Frank Schumpp, im folgenden Veranstalter genannt. Mit der schriftlichen, mündlichen, fernmündlichen oder elektronischen Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Reisevertrag verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen einsteht. Der Anmeldende ist für die Weitergabe der Informationen an seine Mitreisenden verantwortlich. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen, diese ist bei einer elektronischen Buchung auszudrucken und am Reisetag mitzuführen. Ohne diese mitzuführende Anmeldung ist der Reisevertrag ungültig. Der Vertrag kommt bei jeder Buchung mit der Annahme und schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Mit der Anmeldung werden die Reisebedingungen des Veranstalters anerkannt. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie der Veranstalter akzeptiert und bestätigt worden sind. Bei Druck- oder Rechenfehlern bleibt dem Veranstalter deren Korrektur sowie die Anfechtung des Reisevertrages vorbehalten. Wenn der Veranstalter Leistungen anderer Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigene Geschäftsbedingungen.
02. Bezahlung
Mit der Anmeldung ist vom Kunden der Reisepreis zu entrichten. Der Reisepreis ist bei der Anmeldung in voller Höhe zu erbringen. Gehen die Zahlungen nicht bis Reisebeginn ein, besteht kein Anspruch auf die Reiseleistungen. Ansprüche seitens des Veranstalters werden geltend gemacht. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis nicht EUR 75,-, so darf der volle Reisepreis ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
03. Leistungs- und Preisänderungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den Reiseunterlagen. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Ist von einer Beeinträchtigung der Reise auszugehen, steht dem Kunden das Recht zur Kündigung des Reisevertrages zu. Der Veranstalter wird den Kunden über eintretende Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern diese erheblich sind. Sollte der Kunde Mängel feststellen, muss er sie sofort beanstanden, um unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Wenn der Kunde Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen und Unmöglichkeit geltend machen will, müssen die Beanstandungen innerhalb 30 Tagen nach Rückkehr dem Veranstalter schriftlich unterbreitet und Beweismittel beigelegt werden.
Die Preise ersieht der Kunde aus den Ausschreibungen. Wenn sich für den Veranstalter nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die nachfolgend bezeichneten Reisebestandteile erhöhen, so behält er sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person, bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt: Liftkarten in Skigebieten, Bahn- und Flughafengebühren, Wechsel- und Devisenkurse, Steuern oder sonstige behördliche Abgaben oder sonstige Verteuerungen, die auf behördlicher Anordnung beruhen.
Der Veranstalter wird den Kunden über eintretende Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 10 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
04. Rücktritt, Ersatzperson
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Tagesfahrten nachfolgend aufgeführte pauschalierte Aufwandsentschädigung geltend zu machen:
Bis 14 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises.
Bis 7 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises.
Bis 2 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
Bei einem späterem Zeitpunkt der volle Reisepreis.
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt Seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegensehen. Teilnahmeberechtigt ist, wer die nötige Toleranz für eine Gruppenfahrt aufweist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige dürfen in Begleitung Aufsichtsberechtigter teilnehmen und müssen aber durch einen Erziehungsberechtigten schriftlich, unter Kenntnisnahme der allgemeinen und alpinen Gefahren (keinerlei Aufsicht während der Reise, speziell beim Wintersport) angemeldet worden sein. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften der Reisende und der Dritte dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner solidarisch für die Bezahlung der Reise. Der Kunde hat durch die Teilnahme des Dritten entstehende Mehrkosten zu erstatten. Entstehen dem Reiseveranstalter durch die Stornierung bei Mehrtagesreisen weitere Kosten (Hotel, Bus, etc.), so sind diese vom Kunden zusätzlich zu tragen.
05. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl für eine Reise ist durch die jeweilige Ausschreibung festgelegt (i.d.R.: Tagesfahrten 29 Pers./Mehrtagesfahrten 35 Pers.). Wird diese nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die Durchführung der Reise abzulehnen. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, hat der Veranstalter die Reise zwei Tage vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Falle erhält der Kunde den Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
06. Bildaufnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt Bildaufnahmen von den Reiseteilnehmern zu machen und diese zu veröffentlichen. Wird ihm vor Drucklegung nichts Gegenteiliges mitgeteilt, behält der Veranstalter sich vor, Film- und Fotomaterial der Reisen zu Werbe- und Pressezwecken in Print- und Onlinemedien einzusetzen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Zahlung und Vergütung.
07. Beeinträchtigung der Reise durch außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise in Folge höherer Gewalt (schlechte Straßenverhältnisse, starker Reiseverkehr, Pannen, Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Entzug der Landesrechte, etc.) beeinträchtigt, so können hierfür gegenüber dem Veranstalter keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Dem Veranstalter steht jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu.
08. Vertragswidriges Verhalten des Kunden
Der Reiseveranstalter ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Der Reiseveranstalter ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung gerechtfertigt ist. Macht der Veranstalter von diesem Recht des Rücktrittes bzw. Kündigung Gebrauch, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie der erlangten Vorteile. Die anfallenden Rückreisekosten hat der Kunde selbst zu tragen. Bei Minderjährigen trifft diese Verpflichtung den/die Erziehungsberechtigten. Sofern der Kunde gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Rückerstattung. Für verspätetes Eintreffen an den jeweiligen Abreiseorten haftet der Kunde. Erscheint der Teilnehmer nicht rechtzeitig zur vorgesehenen Abfahrtszeit am Reisemittel, ist es dem Veranstalter vorbehalten, die Reise ohne den Teilnehmer fortzusetzen. Dies gilt ebenfalls, wenn der Teilnehmer nicht pünktlich zum Reisebeginn erscheint. Die dem Teilnehmer entstehenden Kosten sind von diesem zu tragen.
09. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reisebedingungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des Landes;
e) Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt.
Vermittelt der Veranstalter Fremdleistungen anderer Dienstleistungsunternehmen haftet er nicht für Störungen im Zusammenhang mit den Leistungen, die als lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Betrieb der Skilifte, Bustransport, etc.). Es gelten deren eigene Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Werden in diesem Rahmen Beförderungsausweise ausgestellt, so erfolgt die Beförderung auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Der Veranstalter haftet daher nicht für die Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
10. Haftungsausschluss
Gelten für eine von einem Dritten zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf ebenfalls berufen.
Die Reisen führen in alpines Gelände, hierbei entstehen sporttypische Risiken. Die Teilnahme an den ausgeschriebenen Reisen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Das erhöhte Risiko einer Reise in alpines Gelände ist dem Kunden bewusst, sämtliche Risiken trägt er selbst. Insbesondere ist eine Haftung des Veranstalters wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Der Veranstalter haftet nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Die Mitnahme von persönlichen Gegenständen (Ski, Snowboards, etc.) erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt für Sachbeschädigung, Diebstahl oder verloren gegangene Gegenstände der Reiseteilnehmer keine Haftung. Das Leihmaterial ist nicht gegen Bruch oder Diebstahl versichert. Die Reiseteilnehmer akzeptieren diesen Haftungsausschluss und verzichten auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen Fahrlässigkeit gegen den Veranstalter, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist.
11. Mitwirkungspflicht der Reisenden
Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor der Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Zudem ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen umgehend der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen die Beeinträchtigungen unverzüglich dem Leistungsträger mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die Reiseleitung vor Ort eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung nicht befugt.
12. Versicherungen
Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt eine Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken-, Materialbruch und Diebstahl-, Reiserücktritts- und eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.
13. Pass-, Visa- und gesundheitspolitische Formalitäten
Der Reisende ist zur Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert haben.
14. Datenschutz
Alle Adressen, die der Veranstalter durch telefonische oder schriftliche Anfragen bzw. durch Reiseverträge erhält, werden gespeichert. Der Kunde bekommt ab diesem Zeitpunkt automatisch und kostenlos den aktuellen Katalog zugesandt. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Reiseabwicklung an mit dem Veranstalter arbeitende Dienstleistungsunternehmen weitergegeben.
15. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Villingen-Schwenningen.
16. Sonstiges
Bestimmte Leistungen (Musikanlage, Bordküche, Videoanlage, etc.) können unter Umständen aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen. Der Veranstalter kann daher keine Gewähr für ihren Einsatz geben.
17. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrages soll eine dem Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmung entsprechende wirksame Bestimmung treten. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
>>> Reiseveranstalter:
SPORT MÜLLER WINTERREISEN Schumpp & Schmutz GbR Heinrich-Hertz-Str. 33/1 78052 VS-Villingen Sitz und Amtsgericht: Villingen
Stand: Juni 2005
>>> Ein paar Worte in eigener Sache:
Bei unseren Reisen sind bis zum heutigen Tage nur wenige, kleine Unstimmigkeiten aufgetaucht. Wir hoffen und glauben, dass Probleme jeglicher Art mit etwas gutem Willen von beiden Seiten einfach und unbürokratisch geklärt werden können. Ohne Inanspruchnahme unserer vielen deutschen Advokaten.
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